Das Freitagsgebet (Salat- al-Dschumu’a)

21. Oktober 2022

25. Rabi al-Awwal 1444

Verehrte Muslime,

das Freitagsgebet ist einer der Zeichen und Heiligtümer des Islams mit unzähligen Vorzügen. Es wird zur Mittagszeit verrichtet und ist eine Ibadet von großer Bedeutung.

Dazu heißt es in der Sure al-Dschumu’a, 6:9: „O die ihr den Iman verinnerlicht habt, wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst das Kaufgeschäft ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet.”

In einem Hadis Scherif wird gesagt: „Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht, ist der Freitag. In ihm wurde Adem (a.s.) erschaffen, in ihm wurde er in die Dschennet eingelassen und in ihm wurde er aus ihr herausgebracht. Der Qiyamet (Weltende) wird gewiß am Freitag stattfinden.” (Muslim, Dschumu’a, 18)

Da das Freitagsgebet eine stärkere Verpflichtung darstellt, ist derjenige, der das Freitagsgebet verrichtet, vom Mittagsgebet des jeweiligen Tages befreit. Daher sollte man sich bemühen, das Freitagsgebet nicht zu versäumen und stets vorbereitet früh in die Moschee zu gehen. In einem anderen Hadis Scherif wird dieser Sachverhalt folgendermaßen dargestellt: „Wenn es Freitag ist, stehen an allen Türen der Moscheen Engel, die den Ersten, dann den Nächsten (und so fort nach der Reihe) registrieren. Wenn der Imam sich auf die Mimber (Stufenkanzel) setzt, schließen sie die Register und hören dem Gedenken, (der Hutbe), zu. Einer der sehr früh (zum Freitagsgebet) erscheint, ist wie jemand, der einen Kamel spendet, der Nächste wie jemand, der ein Rind spendet, der Nächste, wie jemand, der einen Widder spendet, der Nächste wie jemand, der einen Huhn spendet und der Nächste wie jemand, der ein Ei spendet.“ (Buchari, Dschumu’a, 1416)

Das Freitagsgebet ist nur in der Gemeinschaft gültig. Daher sollten Muslime, die die Moschee zum Freitagsgebet aufsuchen, folgende Dinge beachten - wie auch bei anderen gemeinschaftlichen Gebeten -, um die anderen nicht zu stören.

Es ist lobenswert (mustahabb), vor dem Freitagsgebet die Ganzkörperwaschung (ghusl) zu vollziehen, den Miswak zu benutzen, schöne Kleidung zu tragen und gute Düfte aufzutragen.

Es ist nicht erlaubt, vor dem Moscheebesuch rohe Zwiebeln, Knoblauch, Lauch oder andere Lebensmittel zu essen, deren Gerüche andere Menschen stören. Auch andere schlechte Gerüche sind zu vermeiden. Unser Prophet (s.a.w.) sagte dazu: „Wer Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch gegessen hat, soll sich unseren Moscheen nicht nähern. Denn die Engel stören sich an dem, was die Menschen stört.” (Muslim, Mesadschid, 74)

Weiterhin ist es lobenswert (mustahabb) frühzeitig in die Moschee zu gehen, zwei Rak’as Tahiyyat al-Masdschid zu verrichten, der Koranrezitation oder der Predigt zu zuhören.

Von dem Moment an, in dem der Imam den Mimber betritt, ist jede Handlung, die während des rituellen Gebets haram ist, auch während der Hutbe nicht erlaubt, beispielsweise jemanden zurechtweisen, auch wenn es im Sinne des Grundsatzes „das Gute zu gebieten” geschieht, grüßen oder einen Gruß erwiedern, essen, trinken, lesen, sich mit dem Handy oder anderen um sich herum beschäftigen. In diesem Zeitraum gehört es sich, still zu sein und der Hutbe zuzuhören. Selbst wenn der Name unseres Propheten (s.a.w.) erwähnt wird, gilt es den Salawat im Herzen aufzusagen. Der  Zeitabschnitt der Hutbe ist eine Zeit, in dem die Duas erhört werden. Daher spricht man die Bitten auch im Herzen. Schlafen während der Hutbe ist verpönt (makruh), so auch um sich herumzublicken.

Liebe Muslime,

die Gültigkeit des Freitagsgebets ist im Gegensatz zu den anderen rituellen Gebeten an bestimmte  Bedingungen geknüpft. Wenn diese nicht erfüllt werden, besteht die Gefahr, dass das Freitagsgebet ungültig wird. Aus diesem Grund haben die Gelehrten es für angemessen erachtet, nach dem zweiten Sunna-Teil des Freitagsgebets den Zuhr al-ahir zu verrichten und danach zwei Rak’as Sunna-Gebet anzuschließen. Zuhr al-ahir ist das letzte zur Pflicht gewordene und unverrichtete Mittagsgebet. Die Niyya (Absicht) sollte auch dementsprechend formuliert werden.  Sollte aus irgendwelchen Umständen das Freitagsgebet nicht gültig sein, so tritt der Zuhr al-ahir an die Stelle des Mittagsgebets. Bei Gültigkeit des Freitagsgebets tritt er an die Stelle eines letzten versäumten Mittagsgebets. Obwohl die letzten beiden Rak’as des Zuhr al ahir nur mit Fatiha ohne weitere Suren verrichtet werden können, ist es jedoch besser darin eine weitere Sure wie bei den rituellen Sunna-Gebeten anzuhängen. (Vgl. Ömer Nasuhi Bilmen, Büyük İslam İlmihali, Kapitel Cuma)

Glückselig sind die, die ihren Ibadat vollumfänglich nachgehen.