Der Hadsch

17. Juni 2022

18. Zulqada 1443

Verehrte Muslime,

in unserer Hutbe geht es um die Bedeutung der Hadsch. Einer der fünf Säulen des Islams ist die Hadsch-Pflicht. Wörtlich bedeutet der Begriff Hadsch beabsichtigen, aufsuchen. In der islamisch-rechtlichen Terminologie wird er folgendermaßen definiert: „Es besteht, darin die Ka’ba Muazzama zu bestimmten Zeiten (also während der Hadsch-Monate) aufzusuchen in der Absicht Allah Te’ala zu dienen, die Tawaf um sie herum zu vollziehen, zwischen Safa und Marwa den Sa’y (den Lauf) zu vollziehen und sich auf Arafat aufzuhalten.“

Jeder freie, zurechnungsfähige, religös- mündige Muslim, sei es Mann oder Frau, ist verpflichtet, die Hadsch zu vollziehen, im Bewußtsein, dass diese Pflicht auch für diejenigen gilt, die sich außerhalb islamischer Staaten befinden. Darüber hinaus muss er ausreichend Zeit haben, die Hadsch ohne große Anstrengungen vollziehen zu können. Eine weitere Bedinung ist, während der Hadsch-Monate über ausreichenden Lebensunterhalt über den Grundbedarf hinaus zu verfügen, der sowohl seine Ausgaben und die seiner Familie während der Pilgerfahrt bis zu seiner Rückkehr deckt. Sämtliche Reisekosten, Transport und Verpflegung sind darin eingeschlossen.

Der Hadsch ist nur einmal im Leben Pflicht. Hadsch-pflichtige Personen, die diese Aufgabe nicht erfüllt haben, müssen vor ihrem Tod testamentarisch verfügen, dass jemand an ihrer Stelle die Hadsch vollzieht.

Allah Te’ala spricht in der Sure Ali-Imran 3:97 Folgendes: „Darin (in der Ka’ba) sind deutliche Zeichen, (eins davon ist) der Standort Ibrahims. Und wer es betritt, ist in Sicherheit. Und den Menschen ist Allah gegenüber auferlegt, zum Hause (Allahs) zu pilgern, wenn sie dazu (finanziell und gesundheitlich) in der Lage sind. Wer aber (diese Pflicht) leugnet, so ist gewiß Allah auf die Weltenbewohner nicht angewiesen. (Er braucht ihre Ibadat nicht. Denn seine Schatzkämmer sind voller Ibadat. Der Verdienst des Iman und der Ibadat kehren zu den Dienern zurück.)”

Im Gegensatz zu anderen gottesdienstlichen Handlungen, gibt es beim Hadsch unzählige Schönheiten und Weisheiten. Eine davon ist, von Sünden gereinigt zu werden und so zur natürlichen Veranlagung wie bei der ersten Schöpfung zurückzukehren.

Dies wird in Hadis Scherifs folgendermaßen erklärt: „Wer die Hadsch für Allah vollzieht und weder schlechtredet und noch sündigt, der kehrt (ohne Sünden nach Hause) zurück wie an dem Tag, an dem er von seiner Mutter geboren wurde.” (Buchari, 1521)

„Die Berührung des „Schwarzen Steins” (hadscher al aswad) und der jemenitischen Ecke (der Ka’ba) (rukn al-yamani) ist Sühne für die (begangenen) Fehler.” (Tirmizi, Hadsch, 111)

Eine weitere Besonderheit der heiligen Stätten ist, dass es  viele Standorte gibt, in denen die Bittgebete erhört werden. In verschiedenen Hadis Scherifs wird berichtet, dass die Gebete um Ka’ba herum bei Mültezem, Hatim, Rukn al-Yamani, gegenüber der goldenen Rinne, bei Arafat, bei Muzdalifa und anderen gesegneten Orten erhört werden. Einer der außergewönhlichen Schönheiten beim Hadsch ist der Besuch des Propheten, dem Efendi aller Welten, an seiner Ruhestätte und die Bitte um seine Fürsprache.

Rasulullah (s.a.w.) sagte bezüglich dieser Angelegenheit Folgendes: „Wer mein Grab besucht, dem steht meine Fürsprache zu.” (Daraqutni, Sunan, II, 194)

„Wer nach meinem Tod die Hadsch vollzieht und mein Grab besucht, ist wie einer, der mich zu meinen Lebzeiten besucht.” (Bayhaqi, 10274)

„Wer mich ohne irgendeinen anderen Grund nur um des Besuchens willen besucht, für den verpflichte ich mich, meine Fürsprache im Jenseits einzulegen.” (Tabarani, Awsat, 4546)