Spenden und Sadaqat al-Fitr
15. April 2022
14. Ramadan 1443Verehrte Muslime,
Unsere Hutbe heute handelt von der Bedeutung des Spendens fi sebilillah, also auf dem Weg Allahs und von der Sadaqat al-Fitr.
Die Ibadat unterteilen sich in sprachliche wie das Rezitieren des Kur’an Kerims, in körperliche wie das Verrichten des rituellen Gebetes und in finanzielle Handlungen wie die Zekat. Die finanziellen Ibadat bestehen nicht nur aus Zekat. Zekat gehört zu den obligatorischen Fard-Verpflichtungen. Sadaqat al-Fitr und Opferung jedoch gehören zu den notwendigen Wadschib-Verpflichtungen. Abgesehen davon gibt es auch Ausgaben auf den Weg Allahs, die je nachdem als nafile, d.h. freiweillig, als fard kifaya, also gemeinschaftliche Pflicht oder als individuelle Pflicht eingestuft werden können.
Diejenigen, die ihre religiösen Handlungen nicht auf Pflicht-Ibadat beschränken und ihnen Nafiles hinzufügen, nähern sich geistig Allah Te’ala. Denn in einem Hadis Qudsi heißt es: „Mit (der Erfüllung) der Farz-Verpflichtungen rettet sich Mein Diener vor Meiner Bestrafung. Mit den Nafiles nähert er sich Mir.” (Ruh al-Bayan, Tafsir Sure al-Ankebut 29:45 )
Eines der schwierigsten Dinge für die Triebseele des Menschen ist „das Ausgeben auf dem Weg Allahs”. Während die Nefs (die Triebseele) von den Ausgaben für sich selbst Lust empfindet, fühlt sie sich durch Ausgaben auf dem Weg Allahs unwohl und flößt daher dem Herzen Angst vor Armut und vor Verlust ein. Allah der Allmächtige hingegen versichert uns, dass Ausgaben seinetwegen niemals das Vermögen verringern werden. Im Gegenteil sie werden erstetzt. Dazu heißt es: „Und was ihr auch immer (auf dem Weg Allahs) ausgebt, Er wird es euch ersetzen. Er ist der beste Versorger.” (Sure es-Sebe 34:39)
In einem anderen Ayet wird berichtet, wie groß die Belohnung für das Ausgeben auf dem Weg Allahs ist: „Das Gleichnis derer, die ihr Vermögen auf dem Weg Allahs ausgeben, ist wie das Gleichnis eines Saatkorns, das sieben Ähren mit hundert Körnern auf jeder Ähre wachsen läßt. Und Allah vervielfacht, wem Er will. Und Allah ist Allumfassend und Allwissend.” (Sure al-Baqara, 2:261)
Indessen haben wir so viele unnützige Ausgaben, die wir im Nachhinein bereuen; die wir für Dinge entrichten, die Allah nicht gefallen und uns Gewissensbisse bereiten; für die wir in der Achiret (im Jenseits) Rechenschaft ablegen müssen. All diese Ausgaben vermindern unsere Herzensruhe und unser Vermögen.
Liebe Muslime,
Eine weitere sehr wichtige Pflicht, die wir im gegenwärtigen Ramadan, zu erfüllen haben, ist die Sadaqat al-Fitr. Diese Fitr-Spende ist für jeden Muslim Pflicht, der das Ende des Ramadan erreicht und über ein Vermögen verfügt, der über die Grundbedürfnisse hinaus den Nisab-Wert erreicht. Die Fitr-Spende ist ein Grund für die Annahme unseres Fastens durch Allah Te’ala. Sie bietet Schutz vor der Heftigkeit und Schrecken des Todes und gegen die Strafen im Grab.
Unser Prophet (s.a.w.) wies auf diese Tatsache folgendermaßen hin: „(Das Fasten) im Monat Ramadan hängt zwischen dem Himmel und der Erde und wird zu Allah nur durch die Sadaqat al-Fitr erhöht.” (al-Munawi, Faid al-Qadir, Hadis Nr. 4905)
Die Fitr-Spende wird mit Beginn der Morgendämmerung am ersten Ramadan-Festtag zur Pflicht. Jedoch ist es besser, sie früher zu entrichten, damit die Armen vor dem Fest ihre Bedarfe erledigen können. Sollte die Sadaqat al-Fitr nicht ordnungsgemäß vor dem Festgebet entrichtet werden, so verjährt diese Schuld dennoch nicht. Sie muss auf jeden Fall entrichtet werden. Ein Muslim, dem die Fitr-Spende obliegt, entrichtet diese für sich selbst und auch für seine kleinen Kinder, für die er verantwortlich ist.
Lasst uns dem folgendem Ayet Allah Te’alas Gehör schenken, damit wir in Wertschätzung unseres Lebens, unserer Gesundheit und unseres Vermögens zu den Dankbaren gehören: „Und spendet von dem, womit wir euch versorgt haben, bevor der Tod zu einem von euch kommt und er dann sagt: „O mein Herr, wenn Du mir doch bis zu einer nahen Frist Aufschub gewähren würdest, dann würde ich spenden und einer von den Rechtschaffenen sein.” (Sure al-Munafiqun, 63:10)